Zum Inhalt springen
AAnwaltsnavigator
Verzeichnis › Urheber- & Medienrecht
Rechtsgebiet

Welche Kanzlei für Urheber- & Medienrecht?

Geprüfte Anwältinnen und Anwälte mit Schwerpunkt Urheber- & Medienrecht – mit amtlich abgeglichener Zulassung und neutraler Reihenfolge.

Aktualisiert am 22. Juni 2026
Welche Kanzlei für Urheber- & Medienrecht?Sie suchen eine Kanzlei für Urheber- & Medienrecht? Dieses Verzeichnis listet 1 geprüfte Kanzlei mit Schwerpunkt Urheber- & Medienrecht. Anwältinnen und Anwälte mit diesem Schwerpunkt beraten und vertreten Sie rund um das Urheber- & Medienrecht. Die Zulassung gekennzeichneter Kanzleien ist amtlich abgeglichen; die Reihenfolge folgt sachlichen Kriterien.

Was kostet ein Anwalt für Urheber- & Medienrecht? →

Worauf Sie bei der Wahl einer Kanzlei für Urheber- & Medienrecht achten sollten

Einschlägiger Schwerpunkt oder Fachanwaltstitel

Achten Sie darauf, dass die Kanzlei das Urheber- & Medienrecht als Tätigkeitsschwerpunkt führt. Der Fachanwaltstitel setzt nachgewiesene theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung voraus (§ 43c BRAO).

Verständliche Ersteinschätzung

Eine gute Kanzlei erläutert Ihre Optionen klar und ohne unnötigen Fachjargon und gibt eine ehrliche, nachvollziehbare Einschätzung Ihres Anliegens.

Transparente Kosten

Lassen Sie sich die Abrechnung erklären – nach RVG (meist über den Gegenstandswert) oder per Vergütungsvereinbarung. Die Erstberatung für Verbraucher ist auf höchstens 190 € zzgl. USt begrenzt (§ 34 RVG).

Erreichbarkeit & Kommunikation

Prüfen Sie, wie und wie schnell die Kanzlei erreichbar ist und ob Sie über den Stand Ihres Anliegens informiert werden.

Geprüfte Zulassung

In diesem Verzeichnis ist die Zulassung gekennzeichneter Kanzleien mit dem amtlichen Anwaltsverzeichnis abgeglichen. Bewertungen helfen bei der Einordnung, ersetzen aber kein persönliches Gespräch.

Urheber- & Medienrecht: Kanzleien im Verzeichnis

Urheber- & Medienrecht nach Stadt

Häufige Fragen

Was kostet ein Anwalt für Urheber- & Medienrecht?
Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – in der Regel nach dem Gegenstandswert – oder nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Eine erste Beratung ist für Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG). Viele Kanzleien nennen auf Anfrage vorab einen Kostenrahmen.
Woran erkenne ich eine spezialisierte Kanzlei für Urheber- & Medienrecht?
Ein verlässliches Signal ist der Fachanwaltstitel: Er setzt besondere theoretische Kenntnisse und nachgewiesene praktische Erfahrung voraus und wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen (§ 43c BRAO i. V. m. der Fachanwaltsordnung). In diesem Verzeichnis ist die Zulassung gekennzeichneter Kanzleien mit dem amtlichen Anwaltsverzeichnis abgeglichen.
Wie finde ich die passende Kanzlei für Urheber- & Medienrecht?
Vergleichen Sie Schwerpunkte, Standort und – sofern vorhanden – Bewertungen und vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Achten Sie auf einen einschlägigen Tätigkeitsschwerpunkt oder Fachanwaltstitel sowie eine klare, verständliche Ersteinschätzung Ihres Falls.